Den Handyvertrag wirksam kündigen
Mittwoch 29 Juni 2011 - Filed under Kündigung

Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte und dabei nicht richtig vorgeht, der sieht sich schnell der automatischen Vertragsverlängerung gegenübergestellt, da die Kündigung vor dem Anbieter als nicht wirksam gilt. Im Vertrag ist eine gewisse Kündigungsfrist eingeräumt, die eingehalten werden muss. Im Zuge dessen schreibt man eine schriftliche Kündigung in Form eines Schreibens in dem man alle nötigen Angaben macht.
Ein Vertragsverlängerung kommt in der Regel automatisch für zwei Jahre zustande, wenn man innerhalb der Kündigungsfrist nicht handelt. Es kann nur schriftlich gekündigt werden, da nur dies rechtmäßig und wirksam ist. Am besten ist es ein Einschreiben zu versenden. So geht man auf Nummer Sicher.
Im schreiben müssen Sie Ihren Namen und die Anschrift angeben, Ihre Kundennummer, die Handynummer sowie die Vertragslaufzeit. Ansonsten machen Sie durch eine knappe Formulierung Ihr Anliegen deutlich und betonen noch einmal, dass Sie fristgerecht handeln. Das Datum des Vertragsablaufes nicht vergessen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
2011-06-29 » admin